Start › Handwerkerausnahme bei der Lkw-Maut
Handwerkerausnahme bei der Lkw-Maut
Prüfe Gewicht, Beruf, Fahrer, Ladung und Zweck der konkreten Fahrt gemeinsam.
Die Ausnahme ist fahrtenbezogen und keine pauschale Fahrzeugbefreiung.
Voraussetzungen
- Motorfahrzeug über 3,5 und unter 7,5 Tonnen
- Fahrer ist im Betrieb beschäftigt
- eigene Materialien, Maschinen oder handwerkliche Erzeugnisse
- Transport dient der eigenen handwerklichen Leistung
Meldung bei Toll Collect
Die Meldung ist freiwillig und kann Kontrollen vereinfachen. Sie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Fahrt.
Maßgeblich sind BFStrMG, Toll Collect und BALM.
Nicht befreite Fahrt berechnen
Häufige Fragen
Ist die Meldung verpflichtend?
Nein. Die Fahrzeugmeldung bei Toll Collect ist freiwillig.
Gilt die Ausnahme für alle Fahrten?
Nein. Jede konkrete Fahrt muss die Voraussetzungen erfüllen.
Typische positive und negative Fälle
Eine beschäftigte Fachkraft fährt Werkzeug, Maschinen oder eigenes Material zur Baustelle und führt dort selbst die handwerkliche Arbeit aus.
Das Fahrzeug liefert nur fremde Waren aus, der Transport ist die Hauptleistung oder das Motorfahrzeug erreicht bereits 7,5 Tonnen.
Nachweise und Einzelfallprüfung
Bei einer Kontrolle sollte nachvollziehbar sein, welcher Betrieb das Fahrzeug einsetzt, welche Tätigkeit ausgeführt wird und wofür die Ladung benötigt wird. Die freiwillige Meldung bei Toll Collect kann Kontrollen vereinfachen, begründet aber selbst keine Befreiung.
Rechtsgrundlage ist § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 BFStrMG. Ergänzend erläutert Toll Collect die betroffenen Berufe, Fahrtzwecke und die freiwillige Fahrzeugmeldung. Änderungen des Einsatzes oder der Ladung können dazu führen, dass dieselbe Fahrzeugkombination auf einer anderen Fahrt mautpflichtig ist.
BFStrMG · Toll Collect · BALM
Datenstand: 24. Juli 2026 · Berechnungsmethodik und Quellen